Sparen ab dem ersten Fahrzeug!
 
Häufig gestellte Fragen
 

  • Lohnt sich ein Firmenwagen?

    Das hängt davon ab, ob der steuerpflichtige "geldwerte Vorteil" nach der Ein-Prozent-Regel oder nach Fahrtenbuch berechnet wird. Bei Einsatz eines Fahrtenbuchs lohnt sich ein Firmenwagen fast immer!

     

  • Wie kann man die Ein Prozent-Regelung vermeiden?

    Die sicherste Methode ist ein Fahrtenbuch nach R 8.1 Absatz 9 LStR - Flottenfahrzeug.de erfüllt diese Anforderungen.
     

  • Wo findet man ein Fahrtenbuch kostenlos?

    Auf dieser Webseite nicht, aber durchaus bezahlbar, nämlich nur 120 Euro pro Fahrzeug pro Jahr (zzgl. MwSt.).

     

  • Gibt es das Fahrtenbuch auch als App?

    Flottenfahrzeug.de erkennt anhand Ihrer Browserkennung, ob es sich um ein Mobilgerät (Smartphone) handelt und liefert Ihnen dann mobilfunk-optimierte Webseiten auf Ihr Display.

     

  • Wird meine Fahrt per GPS registriert?

    Nein, die gelegentlich sensiblen GPS-Daten werden im Fahrtenbuch nicht registriert. Beim Abstellen des Fahrzeuges geben Sie lediglich den aktuellen Kilometerstand ein und das Fahrtenbuch errechnet daraus die gefahrenen Kilometer.

     

  • Wann stelle ich auf ein Fahrtenbuch um?

    Eine unterjährige Umstellung von der 1%-Regelung auf Fahrtenbuch ist nicht möglich.

    Wenn man auf die Anerkennung durch das Finanzamt wert legt, darf das Fahrtenbuch nicht innerhalb eines Jahres beginnen, so ein Urteil des Finanzgerichts Münster (Urt. v. 27.4.2012 - 4 K 3589/09 E)

    Der entschiedene Fall lag so: Ein Angestellter mit Dienstwagen ermittelte den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung zunächst nach der Ein-Prozent-Regel. Während des Jahres ging der Dienstwagennutzer zur Fahrtenbuchmethode über. Das Finanzamt erkannte das nicht an und setzte den geldwerten Vorteil insgesamt nach der Ein-Prozent-Regel an.

    Das Finanzgericht entschied: Ein Fahrtenbuch muss für ein ganzes Kalenderjahr geführt werden, wenn es als "ordnungsgemäß" anerkannt werden soll. Ansonsten würde nämlich eine Manipulationsgefahr dahingehend bestehen, dass bestimmte Zeiträume mit höherem Privatnutzungsanteil - insbesondere Urlaubszeiten - nicht erfasst werden und somit ein verzerrtes Ergebnis entsteht.
     

Weitergehende Informationen zu steuerlichen Fragen rund um den Firmenwagen finden Sie unter

www.der-firmenwagen.de

 

 
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